Zu diesem Personenkreis zählen z.B. Personen mit folgenden Funktionen:
Ehrenbürger.
Ehrenvorsitzende.
Preisträger.
Pensionierte "öffentliche Personen".
Die Personen dieses Personenkreises erhalten oftmals wegen ihrer Verdienste nicht nur formelle und öffentliche Anerkennungen, sondern auch Vergütungen der Organisationen, welchen sie bisher zugehört haben oder von welchen sie ausgezeichnet wurden. Leistungen oder Gegenleistungen, die über die Annahme der Ehrungen und der Vergütungen hinausgehen, werden nicht erwartet.
Mitunter sind die Personen dieses Personenkreises auf die Vergütungen nicht (mehr) angewiesen und "spenden großzügig" oder leiten die Vergütungen gleich an andere Organisationen weiter.
Es bestehen Abhängigkeiten von der Passung der eigenen Überzeugungen mit dem Verhalten und dem Ansehen der Personen und Organisationen, von welchen die öffentliche oder privaten Zuwendungen erfolgen. Manchmal geben die Ausgezeichneten auch ihre Preise wieder zurück oder verweigern gleich die Annahme.
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