Im Wirtschaftsleben werden dieser Hierarchie zugeordnet z.B.
Geschäftsführende Unternehmer.
Geschäftsführende Gesellschafter.
Vorstandsmitglieder großer Organisationen.
Generalbevollmächtigte.
Leiter von Tochterunternehmen.
Beauftragte, bestellte, bestallte gesetzliche Vertreter wie Konkursverwalter, Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter.
Vormund.
Im Öffentlichen Leben gehören zu dieser Ebene z.B.
Kanzler.
Minister.
Generalsekretäre.
Staatssekretäre.
Amtsleiter. Leiter von Behörden.
Es sind in der Regel Dritte, welche die Generalvollmacht erteilen. Sie wird häufig mit Beförderungen, Bestellungen, Bestallungen, Berufungen, Ernennungen, Wahlen, besondere Beauftragungen oder durch Bevollmächtigen erteilt. In der Regel wird die Generalvollmacht gegenüber Dritten dokumentiert und durch Urkunden legitimiert.
Es bestehen Abhängigkeiten von Ämtern, Gremien, Mehrheiten, Machtverhältnissen, Mehrheitsbeschlüssen, Entlastungen durch Träger, Eigentümer oder Gesellschafter.
Die Generalvollmacht ist meistens zeitlich befristet oder an bestimmte Bedingungen gebunden oder gilt nur für bestimmte Geschäfte und Vertretungsfälle vom Personen oder Organisationen. Die Generalbevollmächtigten unterliegen meistens Kontrollen und sind verpflichtet, Rechenschaft abzulegen.
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