Zu diesem Personenkreis zählen z.B. Personen mit folgenden Funktionen:
Freigestellte Personen.
Beurlaubte Personen.
Gekündigten Personen.
Die Personen dieses Status erhalten zeitlich begrenzte Vergütungen durch ihre Arbeitgeber oder andere Kostenträger für ihre Nichtleistungen oder für betriebsfremde Leistungen. Die Zahlungspflichten bestehen entweder aus Vereinbarungen oder durch gesetzlichen Regelungen wie dem Betriebsverfassungsgesetz.
Die Personen dieses Status kehren in der Regel nicht mehr in "normale" Arbeitsbeziehungen zurück. Der Sonderstatus wird möglichst beibehalten und auch formal durch entsprechende generelle oder spezielle Vereinbarungen abgesichert.
Wechsel zum Status der Hierarchieebene 6:
Hierarchieebenen dieses Status: